Wohnungssuche in ganz Österreich Swipe dich nach Hause.
Wohnungen und WG-Zimmer in ganz Österreich, mit Fahrzeit zur Arbeit oder ins Zentrum und echten Kosten.Wohnungen, WG-Zimmer und Studentenheime in ganz Österreich, mit Fahrzeit zur Uni, zur Arbeit oder ins Zentrum und echten Kosten.
Für Studierende
Universitäten & Hochschulen
Wähl deine Uni. Jede Karte zeigt dann, wie lange du hinbrauchst.
Gerade reingekommen
Neu frei
Direkt von den Anbietern, jeden Morgen frisch.
Ein Swipe.
Ein Zuhause.
Wohnungen in ganz Österreich, jeden Morgen frisch von den Anbietern.
Jetzt swipenGanz Österreich
Städte
Alle Landeshauptstädte und größeren Städte samt Umland.
Wo es gerade Angebote gibt
Beliebte Bezirke
Nach Postleitzahl, mit der üblichen Miete pro m² frei vermieteter Wohnungen.
Kurz erklärt
Was steckt hinter den Wörtern im Inserat?
01AltbauHohe Räume, Miete oft gedeckelt
Meist vor 1945 gebaut, hohe Räume, oft Holzböden. Für viele Altbauwohnungen gilt das Mietrechtsgesetz voll: Die Hauptmiete ist dann nach oben begrenzt (Richtwert des Bundeslands mit Zu- und Abschlägen).
02NeubauWeniger Heizkosten, Miete frei vereinbar
Moderner Standard, meist besserer Energieausweis und niedrigere Heizkosten. Bei frei finanzierten Neubauten ist die Miete in der Regel frei vereinbar, darum lohnt der Vergleich.
03GenossenschaftGünstiger, dafür Finanzierungsbeitrag
Wohnung einer gemeinnützigen Bauvereinigung. Die Miete deckt vor allem die Kosten, ist darum oft günstiger. Üblich sind ein Finanzierungsbeitrag beim Einzug und Wartelisten, bei geförderten Wohnungen Einkommensgrenzen.
04WGWer steht im Vertrag?
Du teilst Küche und Bad. Wichtig ist, wer im Vertrag steht: Hauptmiete mit allen Mitbewohnern oder Untermiete bei der Person, die die Wohnung gemietet hat. Frag, ob du dich melden darfst.
05Befristet oder unbefristetMindestens drei Jahre, nach einem Jahr kündbar
Unbefristet heißt mehr Sicherheit. Eine Befristung dauert mindestens drei Jahre, vermietet ein Unternehmen, seit 2026 mindestens fünf. Nach einem Jahr kannst du mit drei Monaten Frist kündigen.
Allgemeine Infos, keine Rechtsberatung. Im Einzelfall helfen Mieterberatung oder Arbeiterkammer.
Gut zu wissen
Die Fragen, die beim Mieten alle haben.
01Wie hoch darf die Kaution sein?
Eine gesetzliche Obergrenze gibt es nicht, üblich sind drei Monatsmieten. Die Kaution muss verzinst angelegt werden und kommt beim Auszug samt Zinsen zurück, abzüglich offener Forderungen.
02Muss ich Maklerprovision zahlen?
Seit 1. Juli 2023 gilt bei Mietwohnungen das Bestellerprinzip: Wer den Makler beauftragt, zahlt ihn. Hat die Vermieterin den Makler beauftragt, zahlst du keine Provision.
03Was heißt befristet?
Bei den meisten Mietwohnungen dauert eine Befristung mindestens drei Jahre. Nach einem Jahr kannst du mit drei Monaten Frist kündigen. Im Altbau mit Richtwertmiete ist eine befristete Wohnung um 25 % billiger.
04Ist eine Ablöse erlaubt?
Nur für etwas, das wirklich etwas wert ist, zum Beispiel Küche oder Möbel. Eine Ablöse ohne Gegenwert ist bei den meisten Mietwohnungen verboten und kann zurückgefordert werden.
05Was ist ein Finanzierungsbeitrag?
Bei geförderten Wohnungen gemeinnütziger Bauträger üblich. Du bekommst ihn beim Auszug zurück, abzüglich 1 % pro Jahr.
06Wann brauche ich den Meldezettel?
Innerhalb von drei Tagen nach dem Einzug meldest du dich beim Meldeamt an. Auf dem Meldezettel unterschreibt auch die Person, die dir die Wohnung überlässt.
07Was ist im Studentenheim dabei?
Meist alles: Strom, Heizung, Internet, oft auch Möbel. Viele Heime vergeben die Plätze nach Eingang der Anmeldung. Für das Wintersemester lohnt es sich, früh dran zu sein.
0708Wie komme ich zu Wohnbeihilfe?
Die Wohnbeihilfe ist Sache des Bundeslands, Höhe und Regeln sind überall anders. Beantragt wird sie beim Land, meist erst mit unterschriebenem Mietvertrag.
0809Was zählt zu den Betriebskosten?
Laufende Kosten des Hauses, etwa Wasser, Kanal, Müll, Hausbetreuung, Versicherung und Verwaltung. Bei Wohnungen im Mietrechtsgesetz ist festgelegt, was verrechnet werden darf, und es gibt einmal im Jahr eine Abrechnung. Heizung und Strom zahlst du meist extra.
0910Wie kündige ich meine Wohnung?
Schriftlich und so, dass du den Zugang beweisen kannst, etwa per Einschreiben. Unbefristet gilt meist ein Monat Frist zum Monatsende, wenn im Vertrag nichts anderes steht. Befristet kannst du nach einem Jahr mit drei Monaten Frist kündigen.
1011Worauf achte ich bei der Besichtigung?
Schimmel in Ecken und hinter Möbeln, Fenster und Dichtungen, Alter der Therme, Wasserdruck, Lärm zu verschiedenen Tageszeiten, Handyempfang. Lass dir den Energieausweis und die letzte Betriebskostenabrechnung zeigen.
1112Welche Unterlagen brauche ich?
Meist Ausweis, die letzten drei Lohnzettel oder ein anderer Einkommensnachweis und eine KSV-Selbstauskunft. Wer wenig verdient, bringt oft eine Bürgschaft mit. Gib nur her, was für die Entscheidung nötig ist.
1213Was gehört ins Übergabeprotokoll?
Der Zustand jedes Raums, alle Mängel mit Fotos, die Zählerstände und die Zahl der Schlüssel. Beide unterschreiben. Beim Auszug zeigt das Protokoll, welche Schäden schon da waren, das schützt deine Kaution.
Allgemeine Infos, keine Rechtsberatung. Im Einzelfall helfen Mieterberatung oder Arbeiterkammer.